Qualitätssicherung (Mindeststunden)

Seit September 2019 gibt es neue Vorgaben zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst. In diesen Richtlinien wurde unter anderem auch die Mindeststunden der geleisteten Stunden im Rettungsdienst und die jeweiligen Maßnahmen dazu definiert.

144 Stunden im Betrachtungszeitraum von 12 Monaten

Von einem freiwilligen Mitarbeiter im Rettungsdienst wird erwartet, dass er 144 Stunden Dienst in einem Betrachtungszeitraum von 12 Monaten verrichtet.

Zu diesen Stunden zählen neben dem regulären Stunden im Rettungsdienst auch Ambulanzdienste und Dienste im Ärztenotdienst (sowohl Visitenarztes als auch Akutordination)

Dienststunden, welche in anderen Landesverbänden verrichtet werden, fließen bis zu einem Ausmaß von 72 Stunden pro Kalenderjahr in die Berechnung der Gesamtdienststunden ein.

Zwischen 84 und 143 Dienststunden im Betrachtungszeitraum von 12 Monaten

In diesem Bereich ist keine direkte Maßnahme vorgesehen.

Weniger als 84 Dienststunden im Betrachtungszeitraum von 12 Monaten

Mitarbeiter, welche in den letzten 12 Monaten weniger als 84 Dienststunden verrichten, verlieren ihren Status als aktiver Rettungssanitäter und können keinen Dienst als eigenverantwortlicher Rettungssanitäter verrichten.

Um den Status als aktiver Rettungssanitäter wieder zu erlangen hat der Mitarbeiter innerhalb von 2 Monaten 36 Stunden Dienst als zweiter Sanitäter zu verrichten. Nach Absolvierung dieser Dienste ist eine Evaluierung des Qualitätsstandards des Mitarbeiters durchzuführen. Die Evaluierung beinhaltet die Durchführung eines Fahrzeugchecks sowie die Demonstration des Beherrschens des Notfallchecks und der lebensrettenden Sofortmaßnahmen beim Erwachsenen sowie die entsprechenden Sanitätshilfemaßnahmen.

Regelmäßigkeit

Jeder Mitarbeiter hat mindestens alle vier Monate einen Dienst im Rettungsdienst zu leisten. Sollte dieser Dienst in drei aufeinander folgenden Monaten nicht verrichtet werden, sind 12 Stunden als zweiter Rettungssanitäter im RD notwendig.

DA: Maßnahmen Qualitätssicherung im Rettungsdienst 2019

Quelle: 2019_Massnahmen_QS_im RD_2019_endgültig_September 19